Allgemeine Geschäftsbedingungen

ZFT Zäune Fenster Tore Expert UG (haftungsbeschränkt), Am Silbergraben 19a, 14480 Potsdam


1.Allgemeine Hinweise

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von ZFT Expert UG. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Mit Annahme dieser AGB, erklären Sie sich automatisch mit unserem Montageleitfaden für Carports und Terrassenüberdachungen einverstanden. Diesen Montageleitfaden können Sie telefonisch, postalisch oder online anfordern. Dieser ist nicht spezifisch auf die gewählte Konfiguration ausgelegt, sondern allgemein.

1.4 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer des Verkäufers unterzeichnet sind. Sonstige Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten des Verkäufers sind zu abweichenden Vereinbarungen nicht befugt.

2.Geltungsbereich

2.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und ZFT Expert.

2.2 Alle vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen ZFT Expert und dem Kunden getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Jegliche Änderungen an unseren Geschäftsbedingungen benötigen für ihre Wirksamkeit die schriftliche Zustimmung seitens ZFT Expert.

3.Angebot

3.1 Der Gegenstand des Angebotes der Firma ZFT Zäune Fenster Tore Expert UG (haftungsbeschränkt) wird im Angebot ausdrücklich erwähnt. Alle mit dem Kunden vereinbarten Details, wie Maße, Farbe, Muster etc. und Dienstleistungen sind im Angebot enthalten.

3.2 Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Einen Rücktritt von gemachten Preiszusagen und Angeboten behalten wir uns vor. Die Gültigkeit eines Angebots beträgt grundsätzlich 4 Wochen. Änderungen und Nebenabreden sowie gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

3.3 Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.

3.4 Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (insbesondere Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.

3.5 Etwaige erstellte, technische Zeichnungen dienen als Veranschaulichung der Anlage. Die optische Darstellung und Details der Anlage können von der technischen Zeichnung abweichen.

3.6 Alle Veränderungen der Auftragsbestätigungen muss der Verbraucher mit dem Büro kommunizieren. Arbeitsanweisungen, die vor Ort mit den Monteuren besprochen werden, gelten nicht als Auftragserweiterung und sind ausgenommen von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Ausgenommen sind offene Definitionen in der Auftragsbestätigung.

3.7 Kostenvoranschläge, Angebote und Zeichnungen dürfen ohne unsere Zustimmung weder veröffentlicht noch an dritte Personen weitergegeben werden.

3.8 Falls ein Angebot auf Abmaßen beruht, die vom Kunden eingereicht worden sind, übernimmt ZFT Zäune Fenster Tore Expert UG (haftungsbeschränkt) keine Garantie auf die Passgenauigkeit der Ware am jeweiligen Objekt. Auf Kundenwunsch kann eine Vermessung und Projektierung des Objektes seitens ZFT Zäune Fenster Tore Expert UG (haftungsbeschränkt) durchgeführt werden. Dabei definiert der Kunde den genauen Montageort. ZFT Expert übernimmt für die genannten Grenzpunkte der Zaunlinie bzw. des Grundstücks keine Haftung. Nachträglich Reklamation der Positionierung sehen wir nicht als Mangel an.

3.9 Die Beschaffenheit der Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen im

Onlineshop. Abbildungen auf der Internetseite geben die Produkte unter Umständen im Detail nur hinreichend wieder, Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen.

Referenzbilder, Illustrationen und technische Zeichnungen dienen lediglich als

Anschauungsmaterial und können vom fertigen Produkt abweichen. Technische Daten können Abweichungen innerhalb der üblichen Toleranzen aufweisen.

4.Vertragabschluss

4.1 Ein Vertrag wird erst dann rechtskräftig, wenn ZFT Expert dessen Annahme bestätigt.

4.2 Ein vom Kunden unterzeichnetes Angebot ist ein bindender Kaufvertrag.

4.3 Die vereinbarten Preise gelten für die im der Angebotsdefinition angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten und Dienstleistungen.

4.4 Sämtliche Angebote im Onlineshop von ZFT Expert stellen lediglich eine unverbindliche

Einladung an den Kunden dar, dem Verkäufer ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten.

4.5 Um Fehlkalkulationen aufgrund von programmierungstechnischen Gründen innerhalb des Online-Konfigurators entgegenzuwirken, erfolgt nach automatischer Bestellung und automatischer Auftragsbestätigung eine gesonderte Prüfung durch unser Personal und eine schriftliche Bestätigung der Onlinebestellung. Ohne diese ist der Kauf nicht wirksam. Die automatische Auftragsbestätigung stellt noch nicht die Annahme der Bestellung dar.

4.6 Sollte bei Vertragsschluss -vorsätzlich oder versehentlich- eine Montage-/Lieferadresse festgelegt worden sein, die sich im Nachhinein als nicht im Postleitzahlbereich 1 der Bundesrepublik Deutschland befindlich herausstellt, so wird der Kaufvertrag seitens ZFT Expert als nichtig betrachtet. Juristische Schritte bezüglich durch bewusste Täuschung entstandene Kosten behält sich ZFT Expert vor.

4.7 Mit Eingabe der Zahlungsmodalitäten und dem Bestätigen des Kaufs wird über unsere Online-Shops ein gültiger Kaufvertrag geschlossen, der kundenseitig keiner weiteren Unterschrift oder Zustimmung bedarf.

5. Widerrufsrecht / Stornierung einer Bestellung:

5.1 Alle bei ZFT Zäune Fenster Tore Expert UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Zaunanlagen, Tore, Carports und Terrassenüberdachungen werden kundenspezifisch hinsichtlich Abmaß, Konfiguration, Farbe, Muster, Lauf- bzw. Öffnungsrichtung und Anordnung konfiguriert und sind somit keine Standardware. Daher wird dem Käufer gemäß § 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht eingeräumt. (Ausnahme Doppelstabmattenzäune)

5.2 Wird die bestellte Ware nicht abgenommen, hat der Kunde mit einer Vertragsstrafe von mindestens 50 % des Warenwertes zu rechnen.

6. Zahlungsbedingungen:

6.1 Bei einer Bestellung muss eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme (Brutto) geleistet werden. Die verbleibenden 70% der Gesamtsumme werden bei Eingang der Ware beim Kunden entrichtet. Diese muss entweder bar erfolgen oder nachgewiesen werden. Die Ware verbleibt im Eigentum der Firma ZFT Zäune Fenster Tore Expert UG (haftungsbeschränkt) bis zur vollständigen Bezahlung.

6.2 Die Zahlung erfolgt per Barzahlung und/oder Vorkasse (Überweisung, Online-Überweisung,

PayPal).

6.3 ZFT Expert behält sich das Recht vor, eine Zahlung bei Lieferbereitschaft zu fordern.

7. Lieferzeit. Lieferbedingungen. Selbstabholung:

7.1 Für alle Zaunelemente, die für den Kunden spezifisch hergestellt werden, erfolgt die Lieferung der Ware nach 10-12 Kalenderwochen. Die Lieferzeit beginnt mit Abschluss der Klärung aller Details und dem Eingang der Anzahlungssumme. Je nach Auftragslage im Werk kann die

Fertigung unter Umständen länger dauern. Die Firma ZFT Expert ist bei Fremdprodukten von verschiedenen Lieferanten und deren Lieferzeiten abhängig. Eine eventuelle Lieferverzögerung ist zu akzeptieren und ist von jeglichen Ansprüchen ausgeschlossen.

7.2 Der Kunde wird zwei bis fünf Werktage vor der Lieferung über das Lieferdatum und die voraussichtliche Uhrzeit der Lieferung informiert. Die tatsächliche Uhrzeit der Lieferung kann dabei stark variieren, sodass der Kunde den gesamten Tag der Lieferung erreichbar und zur Verfügung stehen muss.

7.3 Sollte ein festgelegter Liefertermin durch höhere Gewalt verschoben werden müssen, wird der

Kunde umgehend darüber in Kenntnis gesetzt.

7.4 Die Lieferung erfolgt zur angegebenen Lieferadresse des Kunden innerhalb des Postleitzahlenbereiches 1 der Bundesrepublik Deutschland. Der Lieferant entlädt die

gelieferten Waren und bringt sie bis max. 10 Meter auf das Grundstück des Kunden. Der Kunde übernimmt die Auswahl des Entladeplatzes und die Prüfung dessen Eignung. Für Schäden an der gelieferten Ware und dem Entladeplatz aufgrund einer ungeeigneten Wahl übernimmt die Firma ZFT Expert keinerlei Haftung.

7.5 Bei der Lieferung ist es zwingend notwendig, dass der Auftraggeber bzw. eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person anwesend ist. Andernfalls wird die Ware nicht übergeben und der Kunde haftet für jegliche Schäden.

7.6 Die Ware muss durch den Abnehmer bei der Lieferung geprüft werden. Jegliche Reklamationen (wie Transportschäden, Fehllieferungen etc.) müssen durch den Speditionsfahrer schriftlich bestätigt werden und der Firma ZFT schriftlich oder telefonisch bekanntgemacht werden. Nach der Entladung haftet ZFT Expert nicht für Diebstahl oder Schäden jeglicher Art.

7.7 Bei Diebstahl oder Beschädigung ab dem Zeitpunkt der abgeschlossenen (Teil-) Lieferung wird seitens ZFT Zäune Fenster Tore Expert UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung übernommen.

7.8 Bei der Ausladung von Industrieschiebetoren muss vom Kunden ein geeignetes Hebezeug (z.B. Kran, Gabelstapler) zum Lieferzeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.

7.9 Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, sofern es sich um Lieferungen unterschiedlicher

Hersteller handelt.

7.10 Bei Selbstabholung der Ware geht die Gefahr der Beschädigung, der Zerstörung und des Diebstahls mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Liefert ZFT Expert die Ware an den Kunden, geht diese Gefahr gegenüber Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Transporteur und gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Verbraucher auf den Kunden über. Die Ware muss durch den Abnehmer bei der Übergabe geprüft werden. Jegliche Reklamationen (wie Schäden, Fehllieferungen etc.) müssen bei der Übergabe durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden und der Firma ZFT schriftlich oder telefonisch bekanntgemacht werden. Nach der Warenübergabe haftet ZFT Expert nicht für Diebstahl oder Schäden jeglicher Art.

7.11 Bei Nichtabnahme der Ware durch den Kunden, hat dieser ab drei Wochen nach vereinbartem Liefertermin mit einer Gebühr für Lagerung der Ware in Höhe von 69,95 Euro (inkl. 19 % MwSt.) pro Woche zu rechnen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von ZFT Expert. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.

8.2 Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat er die Kaufsache

pfleglich zu behandeln und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der

gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

8.3 Sind die gelieferten Waren im Zuge der Montage wesentliche Bestandteile des Grundstücks im

Sinne des § 946 BGB und damit Eigentum des Kunden (Grundstückseigentümers) geworden, so

verpflichtet sich der Kunde, wenn er in Zahlungsverzug kommt, die Demontage der Waren zu

gestatten und das Eigentum an ZFT Expert zu übergeben.

9. Montage

9.1 Eine Montage der bestellten Produkte kann dem Kunden optional angeboten werden. Die Kosten variieren mit dem Aufwand und werden daher speziell auf Kundenanfragen berechnet. Die vereinbarten Montageleistungen werden bei einer Bestellung mit dem Kunden besprochen und schriftlich festgehalten.

9.2 Die Montage wird in der Regel an zwei getrennten Terminen durchgeführt. Beim ersten Termin werden die notwendigen Fundamentarbeiten durchgeführt. Beim zweiten Termin die notwendigen restlichen Arbeiten. Die Termine liegen ca. 2 Wochen auseinander. Es können eventuell für zusätzliche Arbeiten (z.B. Demontage oder das Setzen von Kantensteinen) noch weitere Termine notwendig sein.

9.3 Den genauen Montageort (Grenzpunkte) des Zauns bestimmt der Kunde. ZFT Expert übernimmt für die vom Kunden genannten Grenzpunkte keine Haftung.

9.4 Beim Montagestart muss der Kunde zugänglichen Lagerplatz schaffen. Es muss Stromanschluss und Wasserzugang unentgeltlich vom Kunden bereitgestellt werden.

9.5 Leitungspläne von Medien, Strom, Wasser, Gas u.Ä. müssen grundsätzlich dem Montageleiter vor Beginn der Montage bereitgestellt werden. Stellt der Auftraggeber diese nicht zur Verfügung, so haftet der Kunde für jeglichen Schaden an Leitungen und Rohren.

9.6 Das Anschließen jeglicher elektrischen Komponente wird von ZFT Expert nur übernommen, wenn es im Vertrag ausführlich aufgelistet ist. Dabei wird der Anschluss nur im Bereich der Zaunanlage, der Terrassenüberdachung oder des Carports übernommen, sofern es im Vertrag enthalten ist.

9.7 Pflasterarbeiten sind kein Bestandteil des Angebots, es sei denn, dass es im Vertrag mit aufgenommen wurde.

9.8 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen.

9.9 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.

9.10 Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen.

9.11 Die Terrasse, Parkfläche oder weitere Grundstücksflächen werden zum Montagezeitpunkt zu einer Baustellenzone und sind kundenseitig freizuräumen. Für Beschädigungen bei Nichträumung übernimmt ZFT Expert keine Haftung. Des Weiteren übernimmt ZFT Expert keine Haftung für sämtliche Verschmutzungen. Hier obliegt es der Pflicht des Kunden Flächen ggf. durch Folien oder Bauvlies zu schützen.

9.12 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.

9.13 Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht, Recht auf Änderung des Vertrages noch Anspruch auf Schadenersatz.

9.14 Zur Montageleistung gehört der Aushub und die Erstellung der Fundamente für Pfosten für Tore, Pforten und Zaunfelder, respektive Carports und Terrassenüberdachungen, bzw. das Verschrauben auf einem Mauerwerk und deren Einbau und Feinjustierung.

9.15 Jeglicher Erdaushub verbleibt beim Kunden. Der Kunde muss eine geeignete und erreichbare Fläche zuweisen. Optional besteht die Möglichkeit der entgeltlichen Entsorgung des Erdaushubs, alten Fundaments, Betonresten u.Ä.

9.16 Wird während der Aushubarbeiten eine Abweichung von der kalkulierten Bodenklasse (gemäß nachfolgender Definition) festgestellt (z.B. Fundamente im Erdbereich, verfestigter Lehmboden), dann findet eine Nachberechnung statt: 40,00€ Brutto pro Arbeitsstunde und Monteur.

Definition der Bodenklassen:

Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten; nichtbindige bis schwachbindige Sande, Kiese und Sand-Kies-Gemische mit bis zu 15 Gewichtsprozent Beimengungen an Schluff und Ton und mit höchstens 30 Gew.-% Steinen über 63 mm Korngröße und bis zu 0,01 m³ Rauminhalt, organische Bodenarten mit besserer als breiiger Konsistenz sowie Torfe.

Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten; Gemische von Sand, Kies, Schluff und Ton mit einem Anteil von mehr als 15 Gew.-%, sowie bindige Bodenarten von leichter bis mittlerer Plastizität und höchstens 30 Gew.-% Steine von über 63 mm Korngröße bis zu 0,01 m³ Rauminhalt.

Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten; Bodenarten nach den Bodenklassen 3 und 4, jedoch mit mehr als 30 Gew.-% Steinen von über 63 mm Korngröße bis zu 0,01 m³ Rauminhalt; ebenso nichtbindige und bindige Bodenarten mit höchstens 30 Gew.-% Steinen von über 0,01 m³ bis 0,1 m³ Rauminhalt sowie ausgeprägt plastische Tone, die je nach Wassergehalt weich bis fest sind.

Bodenklasse 6: Felsarten, die einen inneren, mineralisch gebundenen Zusammenhalt haben, jedoch stark klüftig, brüchig, bröckelig, schiefrig, weich oder verwittert sind, sowie vergleichbare verfestigte bindige und nichtbindige Bodenarten, wie sie z. B. durch Austrocknen, Gefrieren oder chemische Bindungen hervorgerufen werden; nichtbindige und bindige Bodenarten mit mehr als 30 Gew.-% Steinen von über 0,01 m³ bis 0,1 m³ Rauminhalt.

9.17 Für fehlerhafte Montage und Beschädigungen jeglicher Art, die bei Fremd- oder Eigenmontage entstehen, übernimmt ZFT Expert keinerlei Haftung. Eine Rücknahme einer von Fremdfirmen bzw. selbst (teil-)montierten Anlage und deren Elemente ist ausgeschlossen.

9.18 Aufgrund der individuellen Fertigung gibt es keine konkreten Einbaupläne.

10. Toleranzen/Abweichungen/Mängel

10.1 Optische Mängel werden nach DIN Norm beurteilt, wonach alle Mängel mit unbewaffnetem Auge aus 3 Meter Entfernung bewertet werden.

10.2 Sollten berechtigte Mängel vorhanden sein, steht der Firma ZFT Expert das Recht zu, den berechtigten Mangel nachzubessern, auszutauschen oder durch Ausstellen einer Gutschrift zurückzunehmen.

10.3 Entspricht die Beschaffenheit des Produktes nicht den vertraglichen Eigenschaften so wird der Mangel an der Sache auf das betroffene Element beschränkt. Betrifft die Abweichung oder der Mangel ein Element, welches einzeln oder zusammen in gleichen oder ähnlichen Elementen eine Einheit bildet, so ist der Mangel immer auf die einzelne Sache beschränkt. Ist eine Änderung an einer Einheit notwendig, erfolgt die Anpassung an einem Element, nicht an der Einheit. Ist eine Änderung an der Beschaffenheit notwendig, erfolgt diese im Rahmen der schlosserfachlichen Maßnahmen.

10.4 Nicht reklamationsfähig sind folgende Fälle: Einschlüsse oder Fehlbildungen in der Pulverbeschichtung, feine Kratzer, winzige Dellen, leichte Profilwölbungen, Verschürfungen etc. stellen keinen Mangel dar, da diese produktionsbedingt sind. Sie haben keine Auswirkungen auf die Funktionalität oder die Lebensdauer des Systems sind geringfügige Begleiterscheinungen aufgrund äußerer Einflüsse. Bei kleinen Kratzern unter 50mm und 1mm Tiefe sowie kleineren Dellen unter 1cm² wird eine Ausbesserung mit einem Lackstift vorgenommen. Falls dennoch der Austausch des Bauteils gewünscht wird, so muss dieser in Höhe der Hersteller- und Lohnkosten an Verbraucher berechnet werden.

10.5 Abdichtungen, insbesondere der Hauswandanschluss bei Terrassenüberdachungen und wandbefestigten Carports stellen trotz sorgfältiger Ausführung eine Wartungsfuge dar. Der Eintritt von Wasser an diesen Stellen stellt kein Reklamationsgrund dar.

10.6 Markisenstoffe sind nach ITRS Richtlinien (publiziert vom Industrieverband für technische Textilien, Rollladen und Sonnenschutz) zu bewerten und es gelten die Angaben des Herstellers. Markisenstoffe sind Hochleistungsprodukte und hohen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Beim Bewerten von Verbraucheranliegen halten wir uns an die ITRS Regelungen. Online im PDF-Format nachzulesen unter folgender URL: https://itrs-ev.com/ueber-uns/richtlinien/

11. Garantie:

11.1 Für alle von uns montierten Elemente übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller. Des Weiteren gewährt der Produzent auf feuerverzinkte Zaunsysteme (Privat- und Industriebereich) zwei Jahre und auf zusätzlich pulverbeschichtete Zaunsysteme (Privatbereich) zehn Jahre Garantie auf Rostbeständigkeit. Sie erhalten zusätzlich 10 Jahre Garantie auf die elektrostatische Pulverbeschichtung.

11.2 Die Fernbedienung gilt als Verschleißteil und fällt nicht unter die Garantie. Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen bei Verbrauchsmitteln und Verschleißteilen z.B. Sicherungen, Akkus, Leuchtmittel.

11.3 Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung respektive fertigen Montage der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.4 Der Eigentümer bzw. Betreiber der gelieferten Anlagen ist für eine mindestens jährliche Überprüfung und Wartung der Anlagen verantwortlich.

11.5 Außergewöhnliche Schneelasten wie beispielsweise im Norddeutschen Tiefland können bei einer Konstruktionsplanung nicht berücksichtigt werden. Daher ist die Konstruktion von übermäßigen Belastungen zu räumen.

11.6 Gemäß Sicherheitsbestimmungen für kraftbetätigten Toranlagen (nach DIN EN 13241-1) ist der Betreiber für einen sicheren Betrieb dieser verantwortlich. Dafür ist eine fachliche durchgeführte Prüfung der Anlage durch Fachpersonal in angebrachten Zeitabständen notwendig (mindestens jährlich).

11.7 Die Haftung gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.8 Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Firma ZFT Expert als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt ZFT Expert bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmäßig vertraut oder vertrauen darf, resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des Auftragswertes.

12. Datenschutz

12.1 Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Wir weisen gemäß § 26 Abs. 1 BDSG darauf hin, dass wir über den Käufer personenbezogene Daten speichern (nur für interne Zwecke).

12.2 Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt ZFT Expert nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen.

12.3 ZFT Expert gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

12.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

12.5 Der Kunde willigt ein, dass ZFT Expert Fotos von der Anlage für Werbezwecke machen und einsetzen kann, sofern dabei personenbezogene Details (Adresse, Hausnummer, Autokennzeichen, Personen) unkenntlich gemacht werden. Der Kunde muss diesem bei Vertragsschluss schriftlich widersprechen, wenn er dies nicht zulassen möchte.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

13.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.

13.3 Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht Potsdam.

13.4 Informationspflicht nach § 36 VSBG

13.5 ZFT Expert ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13.6 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

13.7 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

13.8 Die Notwendigkeit eines Statikers bei Einzelberechnungen oder gesonderten statischen Berechnungen bedarf einem Aufpreis in Höhe des Statikers festgelegten Summe. Zum Zeichen des beiderseitigen Einverständnisses ist ein Exemplar der Auftragsbestätigung unterschrieben an die Firma ZFT zurückzusenden.

13.9 Die Vertragssprache ist deutsch. Jeder Kommunikation mit ZFT Expert erfolgt grundsätzlich in der deutschen Sprache.